
Im gesetzlichen Rentensystem werden die eingezahlten Rentenbeiträge der Beitragszahler für Auszahlungen an die aktuellen Rentenbezieher verwendet. Man spricht dabei von einem 'umlagefinanzierten System'. Bei der 'kapitalgedeckten Altersvorsorge' ist das anders: Mit den Beiträgen einschließlich den e
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40166
Keine exakte Übereinkunft gefunden.